Presseschau | 09.05.2010

Amerikanische Richter verteidigen Rechtsstaat gegen Christen
Laut einer aktuellen Umfrage von Gallup unter 1000 Amerikanern, sind 83% der Befragten der Meinung, dass ihr Gott Gebete erhöre. Offensichtlich erhört Gott aber keine Gebete, da ansonsten diverse Natur- und sonstige Katastrophen gar nicht erst geschehen wären. Alle Menschen wären glücklich und hätten genug zu essen. Ist aber nicht so, obwohl Millionen Gläubige aller Religionen immer wieder dafür beten. Und diese Tatsache drängt sich mit einer solchen Offensichtlichkeit auf, dass man den Glauben an Gebete schwerlich anders bezeichnen kann als extrem unreflektiert, um es höflich auszudrücken.
Immerhin sind „nur“ 57% der Amerikaner für den Nationalen Gebetstag, den Präsident Obama unterstützt. Die religionskritische „Freedom From Religion Foundation“ verklagte George W. Bush, Jim Doyle, Shirley Dobson und andere Politiker, die den Nationalen Gebetstag unterstützt haben. Die Organisation möchte eine Streichung des Gesetzes erreichen, das den Tag festschreibt. Die Obama-Regierung fragte die zuständige Amtsrichterin Barbara Crabb, sie möge die Klage nicht akzeptieren, da die Gruppierung keinen gesetzlichen Status für die Klage habe. Die FFRF schloss darauf auch Präsident Obama in ihre Klage ein und Barbara Crabb weigerte sich, die Klage abzuweisen. Sie stellte fest, dass die Klage akzeptiert werden müsse, unter anderem, da ansonsten kein gesetzlicher Status gegeben wäre, um einen „Nationaltag des Antisemitismus“ abzuwehren, sollte eine Regierung einen solchen einführen wollen. In ihrem Schiedspruch stellte Crabb eindeutig fest, dass der Nationale Gebetstag verfassungswidrig sei, da er keine säkulare Funktion erfülle. Das US-Justizministerium (!) ist jedoch gegen das Urteil in Berufung gegangen.
Säkulare Humanisten (übrigens beinahe ein Schimpfwort in den USA, ähnlich wie „Atheist“) feiern am Nationalen Gebetstag traditionellerweise einen „Nationalen Vernunfttag“.
Englische Richter verteidigen Rechtsstaat gegen Christen
Auch in England sind Richter immer wieder gezwungen, Versuche von Christen abzuwehren, ihrer Religion besonderen Rechtsschutz einzuräumen. An vorderster Front steht dabei ein Richter mit dem Namen Lord Justice Laws, was übersetzt etwa „Herr der gerechten Gesetze“ bedeutet (das ist sein echter Name!). Es geht dabei um solche Fälle wie die Entlassung eines Eheberaters, der sich weigerte, schwule Paare zu beraten. Oder um einen christlichen Standesbeamten, der keine religionsfreien Trauungen vornehmen wollte. Die Betroffenen klagten gegen eine angebliche Diskriminierung aufgrund ihrer Religion – sie denken, es wäre ihr gutes christliches Recht, Homosexuelle und Ungläubige zu diskriminieren und dafür bezahlt zu werden. Doch Lord Justice Laws wies ihre Klagen ab.
Andrea Williams vom „Christian Legal Centre“ (Advokaten des Christus, sozusagen) wirft Lord Justice Laws vor, er würde den Ausschluss von Christen aus mehreren Berufen vorantreiben. Lord Carey of Clifton, der ehemalige Erzbischof von Canterbury (eine Art Papst der englischen Kirche) warf Justice Laws dasselbe vor und warnte außerdem vor Bürgerunruhen. Wenn hohe Vertreter der anglikanischen Kirche bereits in der Rechtssprechung intervenieren müssten, so Clifton, dann sei das ein Vorbote eines christlichen Volksaufstands.
Doch Justice Laws lässt es nicht an klaren Worten mangeln. Er stellte fest, dass ein rechtlicher Schutz des Christentums vor anderen Religionen „irrational, spalterisch, bösartig und willkürlich“ sei. Es würde einer subjektiven Meinung einen rechtlichen Status verleihen und „zu einer Theokratie führen“. Alle Nichtchristen wären dann „weniger als Bürger“. Der Richter unterschied zwischen der Aufgabe, das Recht auf eine religiöse Meinung und deren Ausdruck zu schützen und einem Rechtsschutz für den Inhalt eines religiösen Glaubens. Justice Laws betonte, dass religiöser Glaube subjektiv und nur für den Gläubigen objektiv sei, während das Gesetz aber auf objektiven Grundlagen zu beruhen habe. Deutsche Richter sollten sich mal ein Beispiel am „Herr der gerechten Gesetze“ nehmen.